Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
VOGRIN DATENPROJEKTION
(im Folgenden „Vogrin““ genannt)
1. Geltungsbereich
Alle Lieferungen und Leistungen von „Vogrin“ erfolgen ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Kunde bei Auftragserteilung einverstanden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Vogrin“ gelten auch dann, wenn „Vogrin“ in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von „Vogrin“.
2. Lieferungen und Leistungen
Die Angebote von „Vogrin“ sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung von „Vogrin“, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden, zustande.
Die Angaben in Prospekten von „Vogrin“ sind unverbindlich, die gilt insbesondere für technische und gestalterische Abweichungen sowie Modell-, Material- und Konstruktionsänderungen, die auf die technische Weiterentwicklung der Produkte zurückzuführen sind. Der Kunde kann hieraus keine Ansprüche gegen „Vogrin“ geltend machen.
„Vogrin“ hat das Recht, die Produkte in Teilen zu liefern und zu fakturieren, sofern dies für den Kunden nicht nachweislich nachteilig ist.
Wird mit „Vogrin“ die Lieferung durch einen Frachtführer vereinbart, so gelten die Liefertermine als eingehalten, wenn die Ware nachweislich zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde.
Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von „Vogrin“ zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von „Vogrin“ vereinbart. Der Liefertermin ist unverbindlich, dies insbesondere in Anbetracht unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei „Vogrin“ oder beim Hersteller eintreten. Darunter fallen insbesondere unverschuldete verspätete Materiallieferungen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, etc. Ein solches Ereignis verlängert den Liefertermin entsprechend.
Sollte „Vogrin“ mit einer Lieferung in Verzug geraten, so ist ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist in jedem Fall ausgeschlossen. Wenn die Lieferverzögerung durch eines der oben angeführten Ereignisse länger als sechs Wochen andauert, behält sich „Vogrin“ das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Kostenvoranschlag
„Vogrin“ erstellt jeden Kostenvoranschlag nach bestem Wissen, übernimmt jedoch keine Gewähr für dessen Richtigkeit. Erfolgt auf einen Kostenvoranschlag keine Bestellung/Auftrag, so ist „Vogrin“ ist berechtigt, die Kosten für die Errichtung eines Kostenvoranschlages in Rechnung zu stellen.
Sollten nach Auftragserteilung Kostensteigerungen im Ausmaß von über 15% eintreten, so wird „Vogrin“ den Kunden unverzüglich verständigen. Bei Kostenüberschreitungen bis zu 15% ist eine solche Verständigung nicht erforderlich und ist „Vogrin“ berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen.
4. Verschiebung von Lieferterminen
Die Verschiebung von Lieferterminen muss schriftlich vereinbart werden. Bei Annahmeverzug hat „Vogrin“ zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.
5. Prüfung und Gefahrenübergang
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Lieferschein zu überprüfen.
Unterbleibt eine Rüge, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Eventuelle Transportschäden oder Fehlmengen müssen „Vogrin“ nachweisbar unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Werktag schriftlich angezeigt werden. Bei späterer Bekanntgabe ist jede Kulanzlösung ausgeschlossen. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
Mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Frachtführer geht die Gefahr auf den Kunden über, unabhängig davon, ob dieser von „Vogrin“ oder von dem Kunden beauftragt wurde.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Die angegebenen Preise sind „Preise ab Auslieferungslager“. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie die Kosten für Verpackung, Transport und Versicherung werden gesondert berechnet und dem Kunden bei Auftragbestätigung bekannt gegeben.
„Vogrin“ behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Auftragsbestätigung Kostenerhöhungen eintreten, die z.B. auf Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten, Änderungen des Wechselkurses, etc. zurückzuführen sind.
Zahlungen sind prompt mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
„Vogrin“ behält sich vor, Kunden nur gegen Vorauszahlung bzw. Nachnahme zu beliefern.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht „Vogrin“ ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigenBasiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
„Vogrin“ ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist „Vogrin“ berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
Weicht der Kunde von diesen Zahlungsbedingungen ab, kann „Vogrin“ jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen werden sofort fällig.
7. Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt Eigentum von „Vogrin“ bis zur Erfüllung aller Forderungen aus diesem Vertrag.
Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von „Vogrin“ an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf „Vogrin“ zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch „Vogrin“ gilt nicht als Vertragsrücktritt.
Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von „Vogrin“. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit „Vogrin“ über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches § 377 UGB bzw., sollte der Kunde nicht Kaufmann sein, die gesetzlichen Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, §§ 922 ff. Ein Regress gemäß §933b ABGB ist in jedem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
Rücksendungen an „Vogrin“ müssen frei erfolgen. Unfrei gesandte Pakete werden gesondert verrechnet. Die Kosten der Sendung nach der Reparatur bzw. Austausch retour zum Kunden werden von „Vogrin“ nicht übernommen, sondern gesondert ausgewiesen und verrechnet.
9. Rücktritt vom Vertrag
Treten Tatsachen ein, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist, ist „Vogrin“ berechtigt, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten.
10. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Konstruktionen von „Vogrin“ unterliegen den urheberrechtlichen Schutzbestimmungen, aus deren Verletzung „Vogrin“ berechtigt ist,
„Vogrin“ übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat „Vogrin“ von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde „Vogrin“ von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und/oder Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
11. Haftung und weitergehende Gewährleistung
Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. „Vogrin“ haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet „Vogrin“ nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Produkthaftung. „Vogrin“ haftet nicht für unrichtige Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen Unterlagen.
„Vogrin“ übernimmt keine Haftung für Datenverluste während der Reparatur, Überprüfung oder Wartung sowie daraus resultierende Folgeschäden. Bei Übergabe zur Reparatur ist der Kunde verpflichtet, alle Daten zu sichern.
Sollte „Vogrin“ nachweislich eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt haben, so ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden mit der Ersatzleistung der Produkthaftpflicht-Versicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Diese Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten für „„Vogrin“ Datenprojektion“ und im gleichen Umfang für die Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von „Vogrin“.
Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz.
12. Lizenzbedingungen der Hersteller
Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. Diese Lizenzbedingungen sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
13. EU-Einfuhrumsatzsteuer
Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Österreichs hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) an „Vogrin“ ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer und der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren an „Vogrin“ zu erteilen.
Im Fall mangelhafter oder fehlender Angaben des Kunden ist dieser verpflichtet, jeglichen Aufwand (z.B. Bearbeitungsgebühr)-, der bei „Vogrin“ aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.
Jegliche Haftung von „Vogrin“ aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit seitens „Vogrin“ nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
14. Allgemeine Bestimmungen
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 6800 Feldkirch, Österreich. „Vogrin“ ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Anwendung österreichischen Rechts, der Ausschluss von UN-Kaufrecht und die Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.
Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der „Vogrin“-Datenprojektion mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten seitens „Vogrin“.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.